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Erste Oderfelder/Lombardium: weiter Unklarheit über Rettungskonzept

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Aktuelle Entwicklung um den Lombardium-Skandal verunsichert Ersten Oderfelder-Anleger weiter – Anwaltskanzlei spricht von Insolvenzgefahr und Rettungskonzepten – Wie geht es für die Anleger weiter?

Im Anlegerskandal um die Lombardium Hamburg KG (Lombardium) und die Erste Oderfelder GmbH & Co. KG wird die Nachrichtenlage immer undurchsichtiger. Die Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG erreichte Anfang der Woche ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, nach welcher eine Insolvenzgefahr verschiedener Gesellschaften der Lombardium-Gruppe und der Ersten Oderfelder KG bestehe, es aber bereits Verhandlungen über Vermögenssicherungsmaßnahmen und Auffanggesellschaften gäbe. Angedacht ist offensichtlich die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, ohne dass nähere Einzelheiten mitgeteilt werden. Das Schreiben wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Anlegern der Lombardium – Gruppe vertritt.

Unklarheiten über die Datenherausgabe der Mitanleger im atypisch stillen Beteiligungsverhältnis

Erste Oderfelder/Lombardium: unklares Sanierungskonzept – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

Erste Oderfelder/Lombardium: unklares Sanierungskonzept– von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

„Es geht schon damit los, dass die Rechtsanwaltskanzlei behauptet, unter Berufung auf bestimmte Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) die Kontaktdaten sämtlicher Mitanleger von der Fondsgeschäftsführung erhalten zu haben. Die BGH-Entscheidungen betrafen allerdings ausnahmslos Anleger, die sich als mittelbare Treuhandkommanditisten an einer Fondgesellschaft beteiligt haben und nicht, wie im Falle der Ersten Oderfelder, durch ein lediglich zweiseitiges atypisches stilles Beteiligungsverhältnis verbunden sind. Die BGH-Rechtsprechung ist auf diesen Sachverhalt nicht ohne weiteres übertragbar, so dass es aller anwaltlichen Erfahrungen im grauen Kapitalmarkt widerspricht, dass die Beteiligungsgesellschaft die Daten freiwillig und ohne Gegenwehr herausrückt. Dies kann nur so erklärt werden, dass die Fondgeschäftsführung ein eigenes Interesse an dem Rundbrief des Anwalts hat“, urteilt der Jurist. Hierfür spreche nach Ansicht Röhlkes auch die offene Benennung einer Insolvenzgefahr im Schreiben des Anwalts.

Bekanntmachung durch Äußerungen und Beabsichtigungen – Gefahren und Folgen

„Spätestens seit dem Prozess Leo Kirch gegen Deutsche Bank dürfte jedem Juristen klar sein, welch verheerende Auswirkungen öffentliche Äußerungen über angebliche Insolvenzgefahren von Unternehmen haben können. Wenn also in einem Brief an hunderte Anleger von einer solchen Gefahr gesprochen wird, kann nur vermutet werden, dass hier vorher eine Abstimmung erfolgte, um keine nachteiligen Folgen für den äußernden Rechtsanwalt befürchten zu müssen“, meint der Berliner Jurist.

Verhinderung einer Insolvenz der Zweckgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG – Auffanggesellschaft?

Dem Schreiben an die Betroffenen Anleger war von der Rechtsanwaltskanzlei ein Brief der Lombardium Hamburg KG vom 21.12.2015 beigefügt. Dort wird von Seiten der Lombardium erneut von einem angeblichen Dolchstoß der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) berichtet, der sich für die Anleger negativ auswirken könnte und zu einem großen Schaden führen könnte. Auch nach Mitteilung der Lombardium solle in jedem Falle eine Insolvenz der Zweckgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG verhindert werden und eine Auffanggesellschaft gegründet werden. Genaue Konstruktionen und rechtliche Gestaltung seien aber noch unklar und werden den Anlegern zeitnah übermittelt.

Fazit: Anleger der Lombardium/Fidentum/Erste Oderfelder- Gruppe ist mehr denn je zu empfehlen, kompetenten anwaltlichen Rat zu suchen, um weiteren Schaden abzuwenden. Für Informationen und eine kostenlosen Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

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