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Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Interessengemeinschaft IG Lombard

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Lombardium Anlegerskandal: Verbraucherzentrale Hamburg vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbraucher – zum Fall Lombardium wird anwaltliche Hilfe empfohlen

Auch die Verbraucherzentrale in Hamburg hat auf ihrer Internethomepage Handlungsempfehlungen im Lombardium-Skandal hinterlegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg über sich: „Wir vertreten die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Verbands- und Sammelklagen, durch Aktionen in der Öffentlichkeit, durch Dialog und Druck gegenüber der anbietenden Wirtschaft und durch Lobbyarbeit für Verbraucher bei Behörden und Politik.“ Die Verbraucherzentrale rät unter der Überschrift „Lombardium, IG Lombard und was jetzt zu tun ist“, sich nicht auf die Hinhaltetaktik von dubiosen Interessengemeinschaften einzulassen. Denn deren Interesse sei hauptsächlich, den Kopf der beteiligten Vermittler aus der Schlinge zu bekommen. Hierauf sollten sich nach Ansicht der Verbraucherschützer die Anleger nicht einlassen und stattdessen ihre Ansprüche mithilfe kompetenter Anwälte gegen Vertriebler und Fondgesellschaften verfolgen.

Interessengemeinschaft IG Lombard: Chance oder Risiko für betroffene Anleger

„Das sind erfreulich klare Worte von der Verbraucherzentrale. Auch wir haben bereits frühzeitig vor den Interessengemeinschaften gewarnt, da nach unserer Erfahrung diese Interessengemeinschaften nur auf Zeit spielen. Im schlimmsten Fall sind die Anleger dann dauerhaft in Scheingefechte verwickelt und Schadenersatzansprüche gegenüber den Vermittlern und Fondssgesellschaften drohen zu verjähren. Das gilt im Übrigen auch für die vertraglichen Erfüllungsansprüche gegenüber der Ersten Oderfelder GmbH & Co. KG nach Vertragsablauf. Auch wir raten, möglichst zügig die Ansprüche durchzusetzen, notfalls mit gerichtlicher Hilfe“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Lombardium-Anlegern vertritt.

Lombardium Skandal: Luxusgüter Pfandleihhaus mit hohen Gewinnversprechungen – verbotenes Kreditgeschäft?

Hintergrund des Anlegerskandals ist eine Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gegenüber der Lombardium Hamburg Gmbh & Co KG. Untersagt wurde die Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen als Faustpfand, da dies ein verbotenes Kreditgeschäft darstelle. Die Unternehmen aus der Lombardium-Gruppe behaupten in diversen Veröffentlichungen und Briefen, sie seien von der Erlaubnisfreiheit derartiger Geschäfte ausgegangen, weil Oberlandesgerichte in zivilrechtlichen Streitigkeiten das sogenannte Pfandprivileg anerkannt hätten. Zuständig für die Auslegung des Kreditwesengesetzes in hiesiger Konstellation sind allerdings die Verwaltungsgerichte, so dass die Meinung von Oberlandesgerichten wenig aussagekräftig ist. Zudem gibt es seit Dezember 2010 eine entsprechende Veröffentlichung der BaFin, dass Inhabergrundschuldpapiere gerade kein taugliches Objekt eines Faustpfandrechtes darstellen können und insoweit eine Genehmigungspflicht vorliegt.

Interessengemeinschaft IG Lombard: Chance oder Risiko für betroffene Anleger – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

Interessengemeinschaft IG Lombard: Chance oder Risiko für betroffene Anleger – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

„Besonders perfide empfinden Röhlke Rechtsanwälte es, das nach unserer Überprüfung keiner der Emissionsprospekte der Lombardium-Gruppe auf derartige Geschäfte und die evtl. vorliegende Erlaubnispflicht hingewiesen hat. Die Anleger sind nach hiesigen Erkenntnissen frühestens mit dem Jahresabschlussbericht der Jahre 2012/2013 mit diesen Geschäften konfrontiert worden, einige Anleger wissen bis heute noch nicht um die rechtliche Brisanz. Dabei ist auf bankrechtliche Schwierigkeiten in Emissionsprospekten zwingend hinzuweisen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes“, meint Röhlke, der für seine Mandanten nunmehr Schadenersatzansprüche prüft. Da die Prospektanbieterin Fidentum GmbH allerdings bereits insolvent ist, werden sich die Schadenersatzansprüche wohl gegen die Beteiligungsgesellschaften oder den Vertrieb richten.

Fazit: Anleger der Lombardium-Gruppe suchen Antworten und benötigen kompetente Hilfe – Hinhaltetaktik ist nicht zielführend

In jedem Falle begrüßt Röhlke die Stellungnahme der Verbraucherschutzzentrale Hamburg: Anleger sollten in eigenem Interesse anwaltlichen Rat suchen.

V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

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