BWF-Anlegerskandal: Landgericht Berlin lehnt Adhäsionsanträge der Geschädigten im Strafverfahren ab – Hauptangeklagter sucht Gespräch mit Gericht – Hintergründe und Auswirkungen für die Betroffenen
Mit einem Zwischenbeschluss vom 05.07.2016 haben die Richter des Landgericht (LG) Berlin im „BWF-Prozess“ um den mutmaßlichen Betrug mit tonnenweise Falschgold es abgelehnt, über die Ansprüche der geschädigten Anleger im Strafverfahren zu entscheiden. Das sogenannte Adhäsionsverfahren ist nach Ansicht des Gerichts zur Erledigung in diesem Strafverfahren ungeeignet und würde zu einer erheblichen Verzögerung der Hauptverhandlung führen.
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin hatte diese Anträge in der Hauptverhandlung eingereicht und erläutert die Hintergründe. „Das Gericht musste abwägen zwischen dem gesetzlich gebotenen Schutz der Interessen der Opfer einer Straftat einerseits und dem Interesse des Staates an einem zügigen Fortgang der Hauptverhandlung, insbesondere weil im BWF-Prozess mehrere Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen. Das Adhäsionsverfahren kann deswegen abgelehnt werden, wenn eine erhebliche Verzögerung der strafrechtlichen Aufarbeitung der Angelegenheit zu befürchten wäre. Hier hat nun das LG Berlin allein aufgrund der schieren Masse der geschädigten Anleger die Befürchtung, dass bei über 6000 potentiellen Adhäsionsanträgen das Strafverfahren erheblich verzögert wird – was nicht unwahrscheinlich erscheint-. Zudem stellte das Gericht darauf ab, dass bei einer Teilnahme von mehreren hunderten oder tausenden Adhäsionsklägern an der Hauptverhandlung selbstverständlich nicht jeden Kläger oder dessen Anwalt ein angemessener Platz zum Sitzen in der Hauptverhandlung angeboten werden könne – das LG Berlin ist hierfür schlichtweg zu klein. Die Anleger sind daher auf den kostenintensiveren Zivilrechtsweg verwiesen“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Welche Chancen haben betroffene Anleger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Verantwortlichen?
Die Chancen der Anleger für einen derartigen zivilrechtlichen Prozess gegen die Hintermänner der BWF Stiftung dürften sich womöglich in Kürze erhöhen. In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass der Hauptangeklagte Gerald S. zu Gesprächen mit dem Gericht bereit ist. Möglich erscheint, dass in Kürze ein Geständnis des Hauptangeklagten erfolgen wird gegen gewisse Erleichterungen im Strafmaß. Sollten die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Taten gestehen, dürften zivilrechtliche Ansprüche ohne weitere Probleme durchsetzbar sein, meint der Jurist.
Röhlke Rechtsanwälte weist allerdings auch auf die Haftung der eingesetzten Vermittler hin: „Die finanziellen Verhältnisse der Hauptangeklagten sind derzeit noch nicht bekannt. Es wird daher prozesstaktisch sinnvoller sein, Schadenersatzprozesse auch gegen die Vermittler zu führen. Die bisherige landgerichtliche Aufarbeitung der Vermittlerhaftung in Sachen BWF ist für die Anleger durchaus erfreulich: regelmäßig werden Vermittler wegen einer unterlassenen Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage zum Schadenersatz verurteilt“, berichtet die Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte.
Röhlke Rechtsanwälte empfehlen allen betroffenen Anlegern, zeitnah erfahrenen juristischen Rat einzuholen. Für weitere Information und einer kostenfreien Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.
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