Lombardium-Skandal: Betroffene Lombard Classic II Fonds-Anleger (Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) sollten sich auf Totalverlust einstellen – LCII-Anleger drohen hohe Risiken bis zum Totalausfall
Der Insolvenzverwalter des „Lombard Classic II“-Fonds, also der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, hat den als still beteiligten Anlegern durch Rundbrief vom September 2016 wenig Aussicht auf schnelle Kapitalrückflüsse gemacht. Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler teilte mit, dass den Anlegern erhebliche Risiken bis hin zum Totalausfall für ihre Forderungen gegenüber der Ersten Oderfelder KG (LC II) drohten und das Insolvenzverfahren aufgrund der Komplexität vermutlich einige Jahre dauern werde. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist aufgrund fehlender endgültiger Eröffnung der Insolvenz noch keine Forderungsanmeldung für die stillen Beteiligten möglich. Die nach Auskunft des Verwalters ca. 3.700 betroffenen Anleger werden individuell schriftlich informiert.
Insolvenzverfahren – Gewinnausschüttung – Verbindlichkeiten
Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren war nach dem Rundschreiben Schefflers, dass die LC II nicht mehr in der Lage war, fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen, insbesondere nicht die Gewinnausschüttungen vorzunehmen oder die Einlagen an die LC II-Anleger zurückzuzahlen. Die Aussichten für die betroffenen Anleger seien jedenfalls nicht rosig: Rechtsanwalt Scheffler teilt mit, dass wegen der hohen Komplexität und der schwierigen Aufgaben davon auszugehen ist, das noch Monate oder Jahre vergehen werden, bis Klarheit darüber besteht, ob überhaupt und wenn ja in welchen Umfang Anleger die eingezahlten Gelder zurückerhalten.

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„Diese Formulierung kann natürlich auch bedeuten, dass nach Ansicht des Verwalters die Anleger überhaupt nicht an der Insolvenzmasse beteiligt sind und vielmehr die erhaltenen Ausschüttungen, die von der Ersten Oderfelder im Mahnbescheids Verfahren geltend gemacht, zurückgefordert werden. Dies schön zu reden oder zu warten dass die Situation sich eventuell für die betroffenen Anleger verbessert, halten wir für falsch. Wir bereiten unsere Mandanten vielmehr auf diesen worst-case vor. In den parallel für unsere Mandanten angestrengten Schadensersatzprozessen gegenüber den Vermittlern können Röhlke Rechtsanwälte bereits erste Erfolge verbuchen: Einzelne Vermittler sehen ihre Haftung für die eingetretenen Schäden ein und haben bereits angekündigt, diese im Vergleichswege zu kompensieren. Der Weg der Vermittlerhaftung wird unseren Mandanten konsequent weiter ans Herz gelegt“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der eine Vielzahl von Lombardium-Anleger vertritt.
Betroffenen Anlegern der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LC II) kann nur geraten werden, umgehend kompetenten anwaltlichen Rat auszusuchen. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 gerne zur Verfügung.
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