Logis Fond I AG (ehemals Garbe Logimac): Stille Gesellschaft soll aufgelöst werden – kein wirtschaftliches tragfähiges Geschäftskonzept in Sicht – Konsequenzen für die betroffenen Anleger: Auszahlung, Verlust, Opfergabe?
Mit einem Rundbrief vom Dezember 2016 informiert die Geschäftsführung der Logis Fond I AG (ehemals Garbe Logimac AG) die still beteiligten Anleger darüber, dass aus ihrer Sicht eine Auflösung der an der Logis Fond I bestehenden stillen Gesellschaft zum 31.01.2017 der wirtschaftlich sinnvollste Weg für die Anleger wäre.
„Wirtschaftlich sinnvollster Weg“ – Auswirkungen für die Fonds-Anleger?
Hintergrund der Auflösung ist das fehlgeschlagene Geschäftskonzept. Bereits im Jahre 2015 erfolgte der Verkauf der Fondimmobilien. Weitere Ursache ist das völlige Fehlen eines tragfähigen Geschäftskonzeptes für die Zukunft sowie weiterer Investitionsobjekte. Nicht zu vergessen die hohen laufenden Kosten des Fonds, die sich auf über 1 Millionen Euro jährlich belaufen. Konsequenzen für die Anleger sind dramatisch, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, dessen Kanzlei eine Vielzahl von Garbe-Opfern vertritt.

Anleger der Garbe/ Logis Fond I AG werden mit Auflösung der Gesellschaft konfrontiert – Einschätzung von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin
„Eine ähnliche Ausgangslage bestand bereits bei der ebenfalls aus dem Hause Rothmann & Cie stammenden stillen Beteiligung an der ALAG KG, in der eine Vielzahl an betroffenen Anleger von Röhlke Rechtsanwälten vertreten wurde. Sollte die Auflösung der stillen Gesellschaft zum 31.01.2017 tatsächlich beschlossen werden, sind alle stillen Beteiligungsverhältnisse zu diesem Stichtag beendet und müssen entsprechend den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags abgerechnet werden. Für betroffene Anleger, die bereits Entnahmen in der Vergangenheit getätigt haben, wird dies wohl dazu führen, dass die Garbe / Logis Fond I AG diese Entnahmen zurückfordert. Für alle anderen Anleger wird es darauf ankommen, wie nach der Abrechnung der Kapitalkontostand aussieht. Zwar wird in den Begleitschreiben darauf hingewiesen, dass bei einem positiven Kapitalkonto der stille Gesellschafter ein Abfindungsguthaben und eine Auszahlung erwarten kann, zugleich wird aber mitgeteilt, dass die Garbe/ Logis Fonds I AG-Anleger mit einem Verlust ihrer Einlage rechnen müssen. Bitter für die Garbe Opfer: Wird diese Beteiligung wird zur Opfergabe?“
Fazit: Negative Jahresergebnisse des Garbe/ Logis Fonds I AG durch zu hohe fondtypische Fixkosten, Klageabwehrkosten und Rechtsanwaltskosten?
Bemerkenswert in dem Begleitschreiben ist auch der mehrfache Hinweis auf die hohen fondtypischen Fixkosten, die letztlich zu negativen Jahresergebnissen geführt haben. Diese gesellschaftstypischen Fixkosten sollen sich auf über 1 Millionen Euro pro Jahr belaufen und nicht zuletzt auf Rechtsanwaltskosten zurückzuführen sein. Diese Rechtsanwaltskosten wiederum sollen entstanden sein im Zusammenhang mit der Abwehr „überwiegend unbegründeter Klagen der Anleger“. Da allerdings der in einem Rechtsstreit Unterlegene regelmäßig alle Kosten der Rechtsverfolgung zahlen muss, erschließt sich nicht ganz, wieso eine erfolgreiche Klagabwehr hier die Kassen der Garbe belasten soll.
Ob und welche Konsequenzen dem einzelnen Anleger drohen, sollte am besten mit einem qualifizierten Rechtsanwalt abgesprochen werden, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche und Chancen individuell prüfen lassen. Für weitere Informationen stehen Röhlke Rechtsanwälte gerne unter 030.71520671 und anwalt@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.
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