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Autark Invest AG: Anleger warten auf ihre Rückzahlung

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Neuer Ärger mit Behörden und Gerichten – Nachrangklausel unwirksam – Versprochene Auszahlungen bleiben aus. Erfolgsaussichten für betroffene Anleger auf Rückzahlung der Darlehen und Zinsen?

Bei der Autark Invest AG, Rechtsnachfolgerin der Autark Vertriebs- und Beteiligungs GmbH und damit Vertragspartner für Hunderte Nachrangdarlehensgeber, geht es weiter unübersichtlich zu.

Nicht nur, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 16.10.2017 darauf hingewiesen hat, dass der Verkaufsprospekt der Autark Invest aus dem Jahre 2016 nicht mehr gültig ist, es blieben auch weiterhin die den Anlegern noch im August 2017 bis spätestens Ende 2017 zugesagten Rückzahlungen der Darlehen und Zinsen aus. Grund seien die von Anlegeranwälten angestrengten Arrestverfahren, welche die Handlungsfähigkeit des Autark Managements um Stefan Kühn einschränkten, wie es in einer Darstellung auf der Internetseite www.autark-ag.de heißt. Weitere Probleme ergäben sich aus einer gerichtlich festgestellten Unwirksamkeit der Nachrangklausel der Darlehen.

Unwirksamkeit der Nachrangklausel: Auswirkungen für betroffene Autark-Invest-Anleger?

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt aus Berlin

Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert die Auswirkungen. „Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Hamm ist die Nachrangklausel der Darlehensverträge intransparent und damit nichtig. Die Autark Invest AG kann sich daher nicht auf diese Klausel berufen, um die Rückzahlung gekündigter Darlehen zu verweigern, was eine enorme finanzielle Belastung für das Unternehmen darstellen dürfte. Zu überlegen ist auch, ob durch die Nichtigkeit der Nachrangklausel die Autark Invest AG nicht auch ungenehmigte Einlagengeschäfte betrieben werden. Anleger jedenfalls haben im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche derzeit gute Erfolgsaussichten“, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit.

Geltendmachung von Anlegeransprüchen: Schadensersatz – Haftung – Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

Das Management der Autark Invest AG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch Schadensersatzansprüche der Autark Invest AG gegen die Verfasser der Nachrangklausel bestünden. Es handele sich hierbei um eine Rechtsanwaltskanzlei, die mit dem Sachverhalt bereits konfrontiert sei. Möglicherweise habe diese im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für den eintretenden Schaden aufzukommen.

„Eine solche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist aber keine KfZ-Vollkaskoversicherung. Ob und in welchem Ausmaß hier eine Haftung besteht und ob der möglicherweise verursachte Schaden mit dem Schaden der Anleger, deren Gelder nicht zurückgezahlt werden, deckungsgleich ist, ist vollkommen offen“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Röhlke Rechtsanwälte empfehlen allen betroffenen Autark Invest AG-Anlegern den Gang zum spezialisierten Anwalt.

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