USA erheben Anklage gegen EX-VW-Vorstand Martin Winterkorn – Was wusste der VW-Boss wann? – Auswirkungen für Schadensersatzprozesse auch in Deutschland
Das Justizministerium der USA gab am 03.05.2018 bekannt, dass vor dem Gericht des zuständigen Richters Sean F. Cox in Detroit eine Anklage auch gegen den ehemaligen VW-Vorstand Martin Winterkorn eingereicht wurde. Ihm wird dabei eine Teilnahme an den Täuschungen des Volkswagen-Konzerns über die tatsächlichen Emissionen der Dieselmotoren durch Verwendung einer sog. defeat device vorgeworfen, einer illegalen Softwareeinstellung mit dem Ziel, auf dem Prüfstand der Behörden bessere Abgaswerte zu erzielen als im Realbetrieb. Winterkorn soll von der Verwendung der Täuschungssoftware durch einen Brief des Produkt-Managers Bernd Gottweis bereits im Mai 2014 Kenntnis erlangt haben, spätestens aber durch eine Power-Point-Präsentation auf einem Meeting in Wolfsburg am 27.07.2015. Gleichwohl soll er nichts gegen die weitere Verwendung der Software unternommen haben. Winterkorn nahm im September 2015 bei VW seinen Hut, bestritt jedoch, von den Betrügereien Kenntnis gehabt zu haben.
US-Justiz verurteilen kriminelle Absprache
Die Vertreter der US-Justiz verurteilen die Winterkorn vorgeworfenen Handlungen aufs Schärfste. Justizminister Jeff Sessions teilte mit, wer die USA betrügen wolle, werde einen hohen Preis zahlen. U.S. Staatsanwalt Schneider findet den Umstand ungeheuerlich, dass die kriminelle Absprache durch höchste Ebenen im VW-Konzern gedeckt war. Die US-Behörden dankten ausdrücklich auch den deutschen Ermittlungsbehörden für ihre Hilfe bei den Ermittlungen. In Deutschland ist der Brief von Gottweis an Winterkorn durch einen Vorlagebeschluss in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Stuttgart bekannt geworden Anfang März 2018. Das Meeting in Wolfsburg vom 27.07.2015 soll Teil des Geständnisses von Oliver Schmidt, des ehemaligen VW-Managers, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe in den USA verurteilt wurde.
Berüchtigter EA-189-Motor seit 2005/2006 genutzt
„In einem Urteil des Landgerichts Stuttgart wurde am 08.02.2018 im Zusammenhang mit der Verwendung des berüchtigten EA-189-Motors des VW Konzerns in einem gebrauchten Audi A4 festgestellt. Damit wurde die Software bereits seit 2005/2006 genutzt und den Verantwortlichen gegenüber von Seiten der Software-Entwickler und von eigenen Mitarbeitern seit 2007 und 2011 Hinweise auf die Gesetzwidrigkeit der Abschalteinrichtung erteilt wurden. Daraus schloss das Gericht auf einen Schädigungsvorsatz, der dem Gebrauchtwagenkäufer einen Anspruch gegen den Hersteller des Fahrzeugs eröffnete. Mit den Anklagen der US-Behörden dürfte dieser Ansatz weitere Kreise ziehen,“ teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.
Fazit: Dieselskandal – Schadensersatzansprüche – Verjährungsfrist
Nach Einschätzung des Juristen sind die Aussichten für getäuschte Dieselkunden des VW-Konzerns auf Schadenersatz derzeit günstig. Zu beachten ist allerdings die Verjährungsfrist zum 31.12.2018. RÖHLKE Rechtsanwälte beraten Mandanten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bundesweit unter 030-71520671.
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