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Lombardium-Betrug: Landeskriminalamt verschickt umfangreichen Fragebogen

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Neuer Schwung in den Ermittlungen für betroffene Anleger des Edelpfandhauses „Lombardium Hamburg KG“ – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Das neue Jahr begann für viele Opfer des Anlageskandals um das angebliche Edelpfandhaus „Lombardium Hamburg KG“ mit einer ungewöhnlichen Postsendung.

Absender war das Landeskriminalamt Hamburg. Das Landeskriminalamt stellte den betroffenen getäuschten Anlegern einen umfangreichen Zeugenfragebogen zu. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die ehemaligen Prokuristen, Geschäftsführer und sonstige Hinterleute des Geflechts von Lombard Classic 3 KG (LC3), Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbh & Co . KG (LC 2), Fidentum GmbH und Isetreuhand GmbH fragt das Landeskriminalamt (LKA) nach den vom Vermittler genutzten Werbematerialien. Hierbei wird nach den Prospekten gefragt und welchen Eindruck diese Dokumente beim Anleger hinterließen. Das Vorgehen macht Hoffnung auf einen baldigen Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch Erhebung der öffentlichen Anklage, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter Opfer der LC 2 und LC 3 vertritt.

Lomardium-Gruppe: Verdacht banden- und gewerbsmäßiger Betrug – Pfandkredite – Inhabergrundschuldbrief?

„Die Ermittler schreiben vom Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges gegen die Hinterleute. Betrug setzt das bewusste Hervorrufen und Ausnutzen eines Irrtums beim Opfer voraus, was durch die Falschdarstellung der bisherigen geschäftlichen Tätigkeit der Lombardium-Gruppe und deren angeblichen geschäftlichem Erfolg vorliegen könnte“, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

„Der Insolvenzverwalter der LC 2, Frank-Rüdiger Scheffler, hat vor kurzem in dem von ihm geänderten und veröffentlichtem Jahresabschluss der LC 2 mitgeteilt, dass für die Lombardium zu keiner Zeit die Möglichkeit bestand, in dem Umfang der zugeflossenen Mittel Pfandkredite zu vergeben. Eine Begründung: Der Bedarf war schlichtweg nicht da. Das wurde in den Unterlagen der Lombardium-Gruppe vollkommen anders dargestellt. In den Prospekten fehlte zudem jeglicher Hinweis auf die verbotenen Geschäfte mit den Inhabergrundschuldbriefen. Stattdessen wurde eine Sicherheit, vergleichbar mit einem Festgeldkonto, vorgetäuscht. In vielen Fällen haben Zivilgerichte inzwischen die Fehler der Prospekte in Haftungsprozessen festgestellt. Anscheinend geht der Ermittlungsansatz der Polizei in diese Richtung“, meint Rechtsanwalt Röhlke.

Urteil Prospektfehler Landgericht Leipzig?

Röhlke Rechtsanwälte rechnen mit einem baldigen Urteil des Landgerichts Leipzig in einem Verfahren gegen den Insolvenzverwalter Scheffler, das er für mehrerer seiner Mandanten führt.In dem Verfahren geht es um über ein Dutzend Fehler des Prospektes der LC 2. In einer mündlichen Verhandlung hatten die Richter zu Protokoll gegeben, dass mehrere gravierende Fehler vorlägen. Das Urteil soll demnächst ergehen.

Auch bezüglich des LC 3 ist man beim Landgericht (LG) Leipzig von einem Prospektfehler überzeugt, insbesondere was die fehlende Darstellung der Geschäfte mit Inhabergrundschuldbriefen angeht. Aktuell ging in einem von Röhlke für einen Mandanten geführten Prozess gegen einen Anlagevermittler das Landgericht (LG) München I davon aus, dass diese Geschäfte von einem Vermittler zu erkennen gewesen seien und stünden in Widerspruch zu den Angaben im Prospekt, worüber der Vermittler informieren müsse. Anderenfalls hafte der Vermittler auf Schadenersatz.

Fazit: Hoffnung und Chancen für betroffene Lombarium Anleger?

„Das Thema Lombardium wird wohl noch länger straf- und zivilgerichtlich aufgearbeitet werden müssen. Ob und welche Chancen sich für die Anleger aus der Arbeit der Strafermittler und Gerichte ergeben, sollten die Betroffenen mit einem spezialisierten Anwalt abklären“, meint der erfahrene Jurist Christian-H. Röhlke. Für Informationen, Fragen und Hilfe rund um den Lombardium Skandal steht die Kanzlei Röhlke unter 030-71520671 gerne zur Verfügung.

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