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Garantie Hebel Plan ´08 setzt Kündigungsmöglichkeiten aus – Liquidation des Fonds angestrebt

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Die Anleger der Garantie Hebel Plan ´08 PV GmbH & Co. KG (GHP 08)haben im Juni 2014 unangenehme Post erhalten. Die „neue“ Fondgeschäftsführung Edelweiss Management GmbH kündigt in einem mehrseitigen Schreiben an, eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Möglichkeit des Kündigungsausschlusses wahrzunehmen und somit keine Anteilskündigung mehr entgegen zu nehmen. Hintergrund sei die nicht eindeutige Vermögenslage des Fonds, so dass nach Absprache mit der Treuhandkommanditistin von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werde. Zugleich kündigt der Fond an, vor dem Hintergrund gesetzlich geänderter Vorschriften den Fond liquidieren zu wollen. Hierfür ist eine 75%ige Mehrheit erforderlich, die durch schriftliche Abstimmung der Anleger erlangt werden soll.


Die GHP-Fonds der CIS-Gruppe sind Teil des betrügerischen Handelns der Gründer der Frankfurter S&K-Fondgesellschaften.

Garantie Hebel Plan ´08 setzt Kündigungsmöglichkeiten aus – Liquidation des Fonds angestrebt

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Oberlandesgericht spricht Vienna Life Anleger Schadensersatz zu

Die CIS-Fonds wurden von der S&K-Gruppe übernommen, offensichtlich Gelder zweckentfremdet und veruntreut. Ebenso ist nach dem Schreiben an die Anleger ein dinglicher Arrest gegenüber dem Kopf der früheren Vertriebsgruppe Carpediem, Herrn Daniel Shahin, über eine Summe von 3 Mio. Euro ausgebracht worden. Herr Shahin soll unberechtigt über die Konten der Fonds verfügt haben. Der Fonds, so schreibt die Geschäftsführung, ist überdies nur schwer in der Lage, seine finanzielle Lage nachvollziehbar zu klären. Ein Großteil der Unterlagen befindet sich im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren gegen die Herren Köller, Schäfer und Schraut von der S&K-Gruppe bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt, die die Unterlagen allerdings nicht herausgäbe.

„Garantie Hebel Plan“ – ein betrügerisches Versprechen?

„Es ist sicherlich bedauerlich, wenn die Anleger durch kriminelle Machenschaften der S&K-Gruppe und möglicherweise des Herrn Schahin, ihr Vermögen verlieren. Die Übernahme der CIS-Fonds durch die S&K-Gruppe war sicherlich nicht zum Vorteil der Anleger. Unserer Meinung nach versucht die Geschäftsführung allerdings mit dem Schreiben vom Juni 2014 allerdings über anfängliche Konstruktionsfehler der Fonds hinwegzutäuschen. Die Fonds hießen ja nicht umsonst „Garantie Hebel Plan“. Sie wurden den Anlegern verkauft mit dem Versprechen, das eingelegte Geld und dessen Rückzahlung sei garantiert und die versprochenen Renditen durch den angeblich todsicheren Einsatz des Fremdkapitalhebels richtig. Dabei wusste die Fondgeschäftsführung unserer Meinung nach bereits bei Auflegung der Fonds, dass die erzielbaren Renditen dauerhaft unter dem für den Fremdkapitalhebel zu zahlenden Zinsen liegen würden“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter CIS-Anleger vertritt.

Verknüpfung: Garantie Hebel Plan 08, Carpediem, Grabert GmbH, CIS Deutschland AG, S&K und TÜV-Nord – Welche Chancen auf Ansprüche haben geschädigte Anleger?

Rechtsanwalt Röhlke weist darauf hin, dass sich Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang wohl gegen die Vertriebsgesellschaft Carpediem richten können, die sich aber offensichtlich in Luft aufgelöst hat und nicht mehr für Schadensersatzprozesse greifbar ist. Greifbar ist dagegen nach wie vor die Treuhandkommanditistin, die ehemalige Grützmacher Grabert GmbH. Die andere Gründungsgesellschafterin CIS Deutschland AG kann derzeit ebenfalls nicht mehr erreicht werden, um eine Klage rechtssicher zuzustellen.

„Darüber hinaus prüfen wir derzeit nach, ob Klage gegen den TÜV Nord, der ja das Kapitalanlagemodell der CIS/GHP-Gruppe als plausibel bewertet hat und auf dessen Wort die Anleger Wert gelegt haben, erhoben werden kann. Ohne das TÜV-Zertifikat hätten die betroffenen Anleger ebenso wenig eine Fondsbeteiligung gekauft, wie man ein Auto ohne bestandene Hauptuntersuchung erwirbt“, meint Röhlke.

Der TÜV hatte auch im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe eine ungewöhnliche Rolle gespielt. So hatte er insbesondere durch ein Gutachten festgestellt, dass die von der S&K getätigten Immobilieninvestitionen werthaltig seien und die Prognoseangaben der S&K-Gruppe plausibel.

Röhlke Rechtsanwälte raten allen betroffenen Anlegern, sich rechtzeitig bei einem spezialisierten Anwalt mit Erfahrung im Bereich Anlagerschutz zu melden. Anleger und ihre Familien sollten die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen prüfen lassen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Sofortkontakt und weitere Informationen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und anwalt@kanzlei-roehlke.de

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