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Energiefonds: Widerrufsrechte prüfen – Gerichte eröffnen Auswege

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Viele Kapitalanleger stellen derzeit fest, dass ihre Energiefonds alles andere als wie geölt laufen. Insbesondere die Fonds der „POC Proven Oil Kanada“  –Gruppe stehen massiv in der Kritik der Öffentlichkeit, da die Geschäfte nach Recherchen durch Journalisten als wenig transparent und die Geschäftszahlen als kaum nachvollziehbar angesehen werden.

Was bleibt Anlegern in diesem schmierigen Umfeld an Möglichkeiten, um sich von unrentablen Fonds zu trennen?

„Wenn ein Anleger sich von einem unrentablen Fonds lösen möchte, ist ein Widerruf nach dem Haustürwiderrufsrecht oder dem Fernabsatzrecht die beste Lösung. Viele Anbieter von Fondsbeteiligungen setzten für den Vertrieb Ihrer Kapitalanlagen auf Fernabsatzkanäle oder auf das klassische Haustürgeschäft. Dann aber müssen sie nach der strengen europäischen und deutschen Rechtsprechung eine ordnungsgemäße Belehrung über ein Widerrufsrecht erteilen. Tun sie es nicht, kann ein Anleger auch noch weit nach Ablauf der 14-tägigen Frist seinen Widerruf erklären“, erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von betroffenen Anlegern über einen Widerruf aus unrentablen Fondbeteiligungen geholfen hat.

Bundesgerichtshof stärkt erneut den Anlegerschutz – fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen den Ausstieg für betroffene Fondsanleger – weiterer Schaden kann begrenzt werden!

Energiefonds: Widerrufsrechte prüfen – Gerichte eröffnen Auswege

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

Röhlke weist besonders auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2014 hin, welches für geschlossene Fonds höchst brisant ist. Denn eine Widerrufsbelehrung muss eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung beinhalten. Viele Fondanbieter haben allerdings diese Widerrufsfolgenbelehrung nicht auf die Besonderheiten eines Publikumsfonds abgestimmt. Die Belehrung ist aus diesem Grunde fehlerhaft und ermöglicht einem Anleger auch noch Jahre nach dem Beitritt einen Ausstieg aus der Beteiligungsfalle.

Allerdings führt ein Widerruf nur dazu, dass der Anleger von seinem Geld das zurückbekommen kann, was noch da ist. Zwischenzeitlich aufgelaufene Verluste muss er hinnehmen, aber nicht mehr diejenigen Verluste, die noch nach seinem Widerruf eintreten. Er kann seinen Schaden damit begrenzen. „Für viele unserer Mandanten ist ein Ende mit Schrecken immer noch besser als ein Schrecken ohne Ende. Sie wählen den Widerruf, damit ein Schlussstrich unter unrentable Fondbeteiligungen gezogen werden kann. Für Anleger mit Ratensparverpflichtungen bietet sich diese Lösung natürlich besonders an“, meint Röhlke.

Röhlke Rechtsanwälte überprüfen derzeit insbesondere für betroffene Anleger der POC Proven Oil Canada 2 die Möglichkeit eines Widerrufes. Nach Ansicht der Rechtsanwälte haben Anleger gute Chancen, einen Widerruf vor Gericht erfolgreich durchzusetzen. Für weitere Informationen und eine Ersteinschätzung der Möglichkeiten stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.715 206 71 und office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.

V.i.s.d.P.:

Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671

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