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Lebensversicherung mit starker Rendite, aber nur bei Widerruf

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Das Landgericht Kiel hat durch Urteil vom 07.05.2014 einem Lebensversicherungskunden eine hervorragende Rendite beschert. Das gute Geschäft machte der Kunde aber nicht, weil er den Versicherungsvertrag bis zum Ende durchführte, sondern weil er ihn nach zehn Vertragsjahren durch einen Widerspruch kündigte.

Versicherung –Policen-Modell ermöglicht berechtigten Widerspruch

Lebensversicherung mit starker Rendite, aber nur bei Widerruf

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

Nach Ansicht der Kieler Richter berechtigt der Widerspruch den Versicherungsnehmer, seine bisher an die Versicherung gezahlten Prämien zurückzuverlangen und hierauf auch Zinsen in gesetzlicher Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz, tatsächlich waren das etwas über 6 %, für die Versicherungslaufzeit zu fordern. Insgesamt erhielt der Versicherungsnehmer so über 19.000,00 € zurück.

Die Berechtigung zum Widerspruch ergab sich aus der Verwendung des sogenannten Policenmodells der Versicherung. Bei diesem Modell ist die Belehrung über das gesetzliche Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers zwar im Antragsformular, aber nicht bei Aushändigung des Versicherungsscheins erfolgt, was nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz erforderlich gewesen wäre. Zudem war die Belehrung nicht drucktechnisch deutlich hervorgehoben, so dass der Versicherungsnehmer dem Widerspruch der Versicherung auch noch Jahre nach Ablauf der eigentlichen Fristen erklären konnte. Damit schließt sich das Landgericht Kiel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes an, die die Einräumung derartiger Widerspruchsrechte ebenfalls für problematisch angesehen haben.

„Urteilsrendite“: Widerspruchsrecht  für Versicherungskunden

„Erfreulich für den Anleger war in jedem Falle, dass die Versicherungsgesellschaft durch den Widerspruch verpflichtet war, die gesamte gezahlte Versicherungsprämie von 10.000,00 €, die bereits bei Vertragsanfang der Versicherungsgesellschaft überwiesen wurde, zurückzuzahlen und hierauf auch noch Zinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Durch den Urteilsspruch hat der Versicherungsnehmer aus 10.000,00 € fast 20.000,00 € gemacht, und das in 12 Jahren. Damit übertrifft diese „Urteilsrendite“ bei Weitem die gegenwärtigen Renditemitteilungen der deutschen Lebensversicherer“ meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Der Anwalt weist darauf hin, dass das Urteil Auswirkungen für eine Vielzahl von Versicherungskunden haben kann, denen möglicherweise auch heute noch ein Widerspruchsrecht zusteht. Dieser Anspruch sollte im Einzelfall durch einen erfahrenen Juristen geprüft und geklärt werden.

Widerruf – Urteilsrendite: Welche Kunden profitieren vom Urteil des Landgerichts Kiels?

„Insbesondere Kunden renditeorientierter Versicherungsverträgen aus dem Britischen Rechtskreis dürften hier hellhörig werden. Diese betroffenen Anleger wurden vielfach damit geworben, englische Lebensversicherungen würden hohe Renditen machen durch einen höheren Investitionsanteil in Aktien, was letztlich allerdings nicht gehalten werden konnte. So ist z. Bsp. bei der Lebensversicherung des englischen Anbieters Inora Life World Invest 300 bereits jetzt abzusehen, dass die in Aussicht genommene Verdreifachung des eingelegten Kapitals hier nicht mehr funktionieren kann und die Anleger möglicherweise nur ihr eingesetztes Kapital zurückbekommen. Für diese Versicherten bietet sich die Lösung des Landgerichts Kiel an: Sie können durch die für die Vertragslaufzeit anfallenden Zinsen immerhin noch ein vernünftiges wirtschaftliches Ergebnis erzielen. Wir bereiten für einen unserer Mandanten derzeit eine entsprechende Klage vor“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Röhlke mit. Allen Betroffenen ist zu raten sich fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen, um die Möglichkeit des berechtigten Widerrufs prüfen zu lassen. Für weitere Informationen und eine kostenlose Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.715206 71 oder office@kanzlei-roehlke.de zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671

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