Berechnung der Emissionskostenquote unter Berücksichtigung der Gesamtinvestitionssumme irreführend – Fehlerhafter Prospekt: Auswirkung für Anleger der Garbe Logimac AG und anderer Gesellschaften der Rothmann/Albis Gruppe
Mit Urteil vom 23.07.2014 hat das Brandenburgische Oberlandesgericht festgestellt, dass der Emissionsprospekt der Garbe Logimac AG fehlerhaft ist. Nach den Feststellungen der Oberlandesrichter klärt der Prospekt nicht ausreichend über die Höhe der Vertriebskosten des Fonds auf, die deutlich über 15 Prozent der von den Anlegern zu erbringenden Gelder liegen. Nach Ansicht der Richter ist der Prospekt, was die Provisionen angeht, unvollständig und irreführend und damit unrichtig. Damit setzt sich das Brandenburgische Gericht in Widerspruch zu Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts bezüglich desselben Prospekts.
Information Anleger: Emissionskosten – Emissionsquote – Vertriebskostenquote
„Bei dem Prospekt der Garbe Logimac AG ist, ebenso wie bei anderen Prospekten der Albis Leasing/Rothmann –Gruppe, umstritten, ob die Emissionsprospekte die tatsächlichen Emissionskosten richtig darstellen. Regelmäßig wird zwar die Gesamthöhe der Vertriebsprovisionen genannt, diese allerdings in Bezug zur Gesamthöhe der Investitionen gesetzt. Diese ohnehin nur geplante Investitionssumme sollte konzeptionsgemäß durch die Aufnahme einer hohen Menge an Fremdmitteln erreicht werden, so dass die Darstellungen der Emissionskostenquote sehr gering erschienen. Bezogen auf das tatsächlich von den Anlegern zu leistende Kapital lag die Emissionskostenquote aber bei deutlich über 15 Prozent, mit Agio sogar bei über 20 Prozent. Das konnte den Prospekten so leicht nicht entnommen werden“, erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Anlegern im Zusammenhang mit den Emissionsprospekten der Albis / Rothmann Gruppe vertritt. Danach hat das OLG Brandenburg in seinem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Berechnung der Emissionskostenquote unter Berücksichtigung der Gesamtinvestitionssumme irreführend ist, weil sie auf die Weise mit lediglich 7,5 Prozent errechnet wurde. Das ist zwar rechnerisch richtig, so die Richter, aber dennoch irreführend. Bezogen auf das tatsächlich eingeworbene stillte Kapital der Garbe Logimac AG liege eine Vertriebskostenquote von 29,5 Prozent vor. Hierüber hätten die Anleger informiert werden müssen.
Sicht Oberlandesgericht Hamburg: kein Prospektfehler wegen Emissionskosten – Widerrufsbelehrung der Garbe Logimac AG für den Fall eines Haustürgeschäfts sei fehlerhaft
„Den Standpunkt des Brandenburgischen Oberlandesgerichts teilen viele Landgerichte im Zusammenhang mit den Emissionen der Rothmann /Albis Gruppe. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg möchte allerdings genau diesen Prospektfehler in seinen Entscheidungen über die Prospekte der Garbe Logimac AG nicht annehmen. Zwar sind auch die Hamburger Richter der Meinung, dass über Emissionskosten von über 15 Prozent aufgeklärt werden muss, nach ihrer Meinung ist dies aber bei festgestellter rechtzeitiger Übergabe des Emissionsprospektes durch diesen erfolgt. Die Hamburger Richter sind der Meinung, die Emissionskostenquote könne sich jeder Anleger mit Hilfe eines Taschenrechners selbst errechnen“, erläutert der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke von der Anlegerschutzkanzlei Röhlke Rechtsanwälte.
„Allerdings“, so der erfahrene Rechtsanwalt, „sind die Hamburger Oberlandesrichter in einer Vielzahl von Urteilen der Meinung, die Widerrufsbelehrung der Garbe Logimac AG für den Fall eines Haustürgeschäfts sei fehlerhaft, so dass Anleger zumindest einen sogenannten Haustürwiderruf erklären könnten. Zudem wird auch in Hamburg eine Aufklärung über die Innenprovision nur angenommen, wenn der Prospekt rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überreicht wurde. Diese Frage wird regelmäßig durch eine Beweisaufnahme zu klären sein.“
Anlegern der Garbe Logimac AG und anderer Gesellschaften der Rothmann/Albis Gruppe ist angesichts der Vielfältigkeit Oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung nur zu raten, kompetenten anwaltlichen Rat für die Geltendmachung von Ansprüchen und um weiteren Schaden zu vermeiden in Anspruch zu nehmen. Für weitere Informationen und einer kostenfreien Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtanwälte unter 030.715206 71 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtanwalt
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