Die Garbe Logimac AG (nunmehr Logis Fond I AG) hat eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die ihr angeblich noch zustehenden Raten aus der Vertragsvariante „sprint“ einzutreiben. Bei Nichtzahlung drohen die Rechtsanwälte bereits jetzt die gerichtliche Durchsetzung des Anspruches an. Zudem seien Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in nicht unbeträchtlicher Höhe angefallen.
Oberlandesgerichte stellen Ansprüche der Anleger fest: Widerruf und Schadensersatz

Garbe Logimac AG (Logis Fonds I AG) bittet Sprint-Anleger zur Kasse – Rechtsanwälte treiben dubiose Forderung ein
„Das aggressive Vorgehen der Garbe Logimac AG ist ethisch und juristisch bedenklich. Ethisch deswegen, weil die Garbe Logimac I AG bekanntlich nahezu das gesamte Anlegerkapital in einem ungesicherten Darlehen an die Konzernmutter vergeben hat und dieses Darlehen in voller Höhe abgeschrieben werden musste. Eine derart waghalsige geschäftliche Fehlentwicklung jetzt noch dadurch zu toppen, dass die ohnehin schon gebeutelten Anleger aggressiv auf Weiterzahlung in Anspruch genommen werden, ist eine ziemliche Unverfrorenheit. Jedenfalls bestehen für Anleger juristisch gute Chancen, sich gegen die Ansprüche zu wehren. Das Oberlandesgericht Hamburg hat bereits festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung der Garbe Logimac I AG fehlerhaft ist und Anleger sich bei Vorliegen einer Haustürsituation auf ihr Widerrufsrecht berufen können. Das Oberlandesgericht Brandenburg seinerseits hat festgestellt, dass der Emissionsprospekt der Garbe Logimac I für die Anlegeraufklärung nicht geeignet war und Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen können“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der auf Fondswiderrufe spezialisiert ist.
Fazit: Hilfe für Garbe Logimac I AG Anleger: Zahlungsaufforderung nicht nachkommen – sie sollten erst die Geltendmachung von Ansprüchen prüfen lassen!
Die Garbe Logimac I AG ist vom „Emissionshaus Rothmann“ konzipiert worden. Viele Rothmann Fonds sorgen derzeit für Aufregung unter den betroffenen Anlegern, weil sie wirtschaftlich wie prospektiert liefen und Anleger mit hohen Nachforderungen für Gesellschaften konfrontiert sind, die teilweise in die Liquidation gehen. Röhlke rät betroffenen Anlegern umgehend, den Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt zu unternehmen und keinesfalls voreilig auf die Zahlungsaufforderung der Garbe Logimac I AG durch Zahlung zu reagieren. . Gerne stehen Röhlke Rechtsanwälte für weitere Informationen und eine kostenlose Ersteinschätzung unter 030.71520671 und office@kanzlei-roehlke.de zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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