Mit Urteil vom 13.05.2015 hat das Landgericht Dortmund einem von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz gegen die Gründungsgesellschafter der „SAG MT Tatina mbH & Co. Tankschiff KG“ zugesprochen. Neben den Gründungsgesellschaften (darunter auch die Salomon AG, die Salomon Emissionshaus GmbH sowie die Salomon Fondsverwaltung GmbH) haftet auch der umtriebige Finanzvermittler Norbert Trunzer aus der Schweiz, ehemals aus Kempten (Allgäu).
Beraterpflichten: Aufklärung über Risiken bei Kapitalanlagen von Schiffen und Tankern

Gründungsgesellschafter der SAG MT Tatina mbH & Co. KG haften auf Schadenersatz – auch Anlageberater Norbert Trunzer verurteilt, von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke
„Das Landgericht hat seine Entscheidung auf eine sorgfältig durchgeführte Beweisaufnahme gestützt. In dieser Beweisaufnahme kam heraus, dass Herr Trunzer unseren Mandanten überhaupt nicht über Risiken informiert hat und stattdessen die Beteiligung als ein Investment ohne Risiko dargestellt hat. Hierfür sei ausschlaggebend die neue Bauart des doppelwandigen Tankers sowie der langjährige Festchartervertrag. Risiken, wie etwa das Risiko des Totalverlustes oder ein Wiederaufleben der Haftung nach entnommenen Einlagen sind dagegen verschwiegen worden. Auch die Behauptung Trunzers, der Emissionsprospekt sei rechtzeitig vor der Vertragsunterzeichnung überreicht worden, sah das Landgericht nach der Beweisaufnahme als widerlegt an. Wörtlich hat das Landgericht Dortmund sogar ausgeführt, es glaube Herrn Trunzer seinen wechselten Vortrag im Rahmen des Prozesses schlussendlich nicht mehr“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.
„Finanzkonzepte“- atypisch stille Beteiligung – Risiko und Totalverlust bei Schiffsfonds
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Prozessen gegen die von Herrn Norbert Trunzer meist unter der Firmierung „Finanzkonzepte“ betriebenen Prozesse Firmen, geführt, insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Beteiligung an einer Gesellschaft in der Karibik, an der sich deutsche Anleger atypisch still beteiligen sollten. Das Engagement endete für die Anleger mit einem Totalverlust.
Das Urteil das LG Dortmund (nicht rechtskräftig) ist nach Ansicht des Rechtsanwalts Christian-H. Röhlke für die geschädigten Anleger des SAG MT Tatina Fonds ein wichtiger Schritt, ihre Schäden zu kompensieren. Das LG Dortmund hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die fehlerhafte Beratung des Herrn Trunzer den Gründungsgesellschaftern des Fonds vollständig zugerechnet, so dass dem Anleger letztlich Ersatz seiner 14.100,00 Euro zugesprochen wurde.
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke weist in Bezug auf den Anlegerschutz darauf hin, dass Unternehmen der Schifffahrt als aufwendig, kostspielig und kompliziert gelten. Seit Ausbruch der Schifffahrtskrise, die mit der Insolvenzanmeldung der Lehman Brothers Bank 2008 ausgelöst wurde, haben über 300 Schiffsfonds Insolvenz angemeldet. Themen rund um die Schiffswelt gestalten sich sehr komplex, nicht nur technologisch und unternehmerisch, sondern auch in Bezug auf die Kapitalanlage und Investments von Schiffsfonds.
Betroffene Anleger von Schiffsfonds sollten nach Meinung des Rechtsanwalts umgehend fachkundigen juristischen Rat suchen, um weiteren Schaden abzuwenden und individuell prüfen zu lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
V.i.S.d.P.:
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671
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