Landgericht Hamburg entscheidet: Gründungsgesellschafter der Garbe Logimac Fond Nr. 2 AG & Co. KG müssen Schadensersatz zahlen – Beweisaufnahme ergab Falschberatung
Mit Urteil vom 11.06.2015 hat das Landgericht Hamburg die Gründungsgesellschafter der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG, die Scientia Treuhand GmbH und die Garbe Logimac Fondsverwaltung AG zu Schadensersatz gegenüber einer Anlegerin von fast 10.000,00 € zzgl. Zinsen verurteilt. Nach einer umfassend durchgeführten Beweisaufnahme kam das Gericht zum dem Schluss, dass der von den Gründungsgesellschaftern zurechenbar eingesetzte Vermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Der Berater hatte den Anlegern, die durch die Kanzlei RÖHLKE Rechtsanwälte im Prozess vertreten wurden, sogar noch geraten, einen Kredit auf ihr Haus aufzunehmen, um die Beteiligung zu finanzieren.
Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG: Haftung und Schadensersatz für Anleger
„Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung haften die Gründungsgesellschafter einer Publikumsfondsgesellschaft vollständig für fehlerhafte Angaben ihrer Vertriebsmitarbeiter. Der hier konkret tätige Berater hatte auch anderen Mandanten Beteiligungen aus dem Hause Rothmann vermittelt, auch dort hat das Landgericht Hamburg vor Kurzem eine Haftung der Gründungsgesellschafter des Rothmann & Cie. Trustfond UK 3 KG bestätigt,“ teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.
Fazit: Bundesgerichtshof stärkt Anlegerrecht – Falschberatung zieht Haftung Gründungsgesellschafter nach sich
Hintergrund dieser Entscheidungen ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Zurechenbarkeit von Falschangaben der eingesetzten Kapitalanlagenberater auf die Gründungsgesellschafter einer Publikums-KG, die geschädigten Anlegern derzeit zunehmend Erfolge vor den Instanzgerichten beschert.
Betroffene Anleger von Publikumsfondgesellschaften sollten umgehend rechtlichen Rat aufsuchen, um weitere Vermögensverluste zu verhindern und Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen prüfen zu lassen.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671
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