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Canada Gold Trust II KG – Erste Klagen eingereicht

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Sicherheit der Kapitalanlage Canada Gold Trust II KG – Prospektaussage, Beratung und Risikoaufklärung bei diesem Geschäftsmodell fraglich

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei RÖHLKE Rechtsanwälte hat für eine Mandantin die ersten Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit der Skandal-Firma Canada Gold Trust II KG (CGT II), mit Sitz in Konstanz, eingereicht. Die vor dem Landgericht (LG) Konstanz erhobene Klage richtet sich gegen den Kapitalanlageberater, Gründungsgesellschafter und Prospektverantwortliche.

„Unsere Mandantin wirft den Beklagten eine unvollständige und unrealistisch positive Darstellung der Chancen der Beteiligung vor. Der Prospekt und auch die persönliche Beratung haben nicht auf die immensen Risiken des Geschäftsmodells hingewiesen. Für den Berater hätte unserer Ansicht nach aufgrund vollkommen fehlender Plausibilität der Prognosen eine Abratepflicht bestanden“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Geschäftsmodell Canada Gold Trust: Profitabel für Anleger – Rückzahlung Darlehen mit Zinsen?

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Canada Gold Trust II KG – Erste Klagen eingereicht – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke

Der CGT wollte das Geld der Anleger, prognosegemäß ca. 15 Mio Euro, nach Abzug der weichen Kosten an eine kanadische Minenfirma (Henning Gold Mines Inc.) für vier Jahre verleihen und Profite aus den vereinbarten Zinsen ziehen, die bei 28 % pro Jahr lag. Am 01.01.2016 soll das Darlehen zurückgezahlt werden. Nach Röhlkes Berechnungen muss der Darlehensnehmer insgesamt über 23 Mio Euro Zins- und Tilgung zahlen. Nach Mitteilung der Geschäftsführung des Fonds ist die Rückzahlung des Darlehens aber aktuell mehr als fraglich, von den Zinsen ganz zu schweigen.
„Die Claims am Beaver Pass im kanadischen British Columbia waren allerdings noch überhaupt nicht genug erkundet, um einen derartigen Ertrag als möglich erscheinen zu lassen. Das wird im Prospekt geschickt verschleiert“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke nach intensiven Recherchen. Der spezialisierte Jurist weist im Besonderen darauf hin, dass nach bisherigen Erkenntnissen eine Goldförderung in den Schürfgebieten überhaupt nicht stattfindet. Dies wurde auch in einem Pro7-Galileo-Beitrag („Goldsucher reloaded“) berichtet, der im November 2013 gesendet wurde. Stattdessen konzentrierte sich die kanadische Gesellschaft Henning Gold Mines Inc., die auch für die Rückzahlung des Darlehens gerade steht, auf völlig andere Schürfgebiete.

Mittelverwendung – Zweckbindung – Kündigungsgrund

Die Darlehensverträge des Fonds enthalten eine Zweckbindung. Eine Verwendung der Mittel außerhalb der verabredeten Schürfgebiete berechtigte die Geschäftsführung zur Kündigung der Darlehenslinien. Offensichtlich unternahm der Geschäftsführer der Canada Gold Trust II KG aber nichts. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke sieht dies kritisch: „Presseberichten zufolge sind bereits Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen erstattet. Möglicherweise kann die Staatsanwaltschaft hier Licht ins Dunkel der Mittelverwendung bringen.“

Einstweilen rät der Jurist allen Betroffenen, einen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen besteht sollte von den betroffenen Anlegern und ihren Familien individuell geprüft werden. Röhlke Rechtsanwälte stehen für Informationen gerne den betroffenen Anlegern zu Verfügung und über die weiteren Entwicklungen zu Canada Gold Trust wird berichtet.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671
Röhlke Rechtsanwälte
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel. : +49.(0)30.715.206.71
Fax.: +49.(0)30.715.206.77
anwalt@kanzlei-roehlke.de
www.kanzlei-roehlke.de

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